Absatz 1 | Absatz 1 | |
In der DDR hatten alle Werktätigen, Kinder, Jugendliche und Rentner ein Grundrecht auf kostenlose Gesundheitsversorgung, das auch in der Praxis vollauf verwirklicht worden war. Freiberuflich Tätige wie Künstler und Pfarrer konnten sich für etwa 10 Mark im Monat krankenversichern. Zuzahlungen bei Medikamenten gab es nicht; Praxisgebühren, Krankenhaustagetageld, eine Zusatzpflegeversicherung und Zusatzversicherung für den Zahnarzt waren ebenfalls unbekannt. Alle Ärzte bekamen ein festes Gehalt vom Staat, so daß Verschreibunen und Behandlungen aus Profitgier nicht möglich waren. Die Höhe der vom Staat festgelegten und gezahlten Ärztegehälter war etwa in der Größenordnung eines Facharbeitergehalts. | In der DDR hatten alle Bürger ein Recht auf kostenlose Gesundheitsversorgung, das auch in der Praxis umgesetzt wurde. | |
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Alle vom Arzt verschriebene Medikamente waren kostenlos. Die Einfuhr von Medikamenten aus dem nichtsozialistischen Ausland in die DDR war untersagt bis 1985. | ||
*[[Staatliches Gesundheitswesen]] | *[[Staatliches Gesundheitswesen]] | |
| *[[Apotheke]] |
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