Absatz 1 | Absatz 1 | |
In der DDR hatten alle Bürger ein Recht auf kostenlose Gesundheitsversorgung, das auch in der Praxis umgesetzt wurde. | In der DDR hatten alle Bürger ein Recht auf kostenlose Gesundheitsversorgung, das auch in der Praxis umgesetzt wurde. | |
Die Bürger zahlten lediglich den [[SV-Beitrag]], weitere direkte Kosten entstanden für sie nicht. Defizite trug der Staat. | Der monatlich zu entrichtende [[SV-Beitrag]] für die Kranken- und Rentenversicherung (beide wurden von der Gewerkschaft FDGB verwaltet und organisiert) betrug 20 % des Bruttoeinkommens und wurde je zur Hälfte vom Werktätigen und dem Betrieb getragen, die Höchstbemessungsgrenze war 600 Mark, bei Mitgliedern der FZR (Freiwillige Zusatzrentenversicherung) 1200 Mark; weitere direkte Kosten entstanden für sie nicht. Defizite trug der Staat. Kinder und Ehepartner waren beitragsfrei mitversichert, nicht werktätige Familienmitglieder konnten sich für 0,50 Mark/Monat freiwillig rentenversichern. | |
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Entsprechend der Bevölkerungsdichte wurden für die stationäre Behandlung Krankenhäuser und Kliniken unterhalten. Auch Fachkrankenhäuser (z.B. Psychatrie) gab es. Die Träger waren in überwiegender Mehrheit Kreise und Bezirke, einige arbeiteten als kirchliche Einrichtungen. | ||
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Absatz 11 | Absatz 26 | |
*[[Klinikum Berlin-Buch]] | *[[Klinikum Berlin-Buch]] | |
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