Absatz 2 | Absatz 2 | |
Am 12. September '''[[1960]]''' beschließt die [[Volkskammer]] die Bildung eines 16 Mitglieder zählenden '''Staatsrat der DDR''' als oberstes politisches Gremium, dem auch der Ost-Berliner Oberbürgermeister [[Friedrich Ebert]] angehört. Als Vorsitzender wird der Erste Sekretär des Zentralkomitees der SED, [[Walter Ulbricht]] gewählt und ist somit Staatsoberhaupt der DDR. | Am 12. September '''[[1960]]''' beschließt die [[Volkskammer]] statt dessen die Bildung eines 16 Mitglieder zählenden '''Staatsrat der DDR''' als oberstes politisches Gremium, dem auch der Ost-Berliner Oberbürgermeister [[Friedrich Ebert]] angehört. Als Vorsitzender wird der Erste Sekretär des Zentralkomitees der SED, [[Walter Ulbricht]] gewählt und ist somit Staatsoberhaupt der DDR. | |
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Der '''Staatsrat der DDR''' war ein '''Organ der [[Volkskammer]]''' und nahm Aufgaben und Funktionen wahr, die ihm durch die [[Verfassung]] oder andere Gesetze übertragen worden waren. Der Vorsitzende des Staatsrates der DDR war das '''Staatsoberhaupt'''. | Der '''Staatsrat der DDR''' war ein durch die [[Volkskammer]] für jeweils fünf Jahre gewählten Organ und nahm Aufgaben und Funktionen wahr, die ihm durch die [[Verfassung]] oder andere Gesetze übertragen worden waren. | |
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Der Staatsrat wurde mit der Absicht gegründet, "eine bessere Anleitung der Tätigkeit des [[Staatsapparat]]es gemäß den Beschlüssen der [[SED]] zu ermöglichen, Er entwickelte sich zwischen 1963 und 1970 zur wichtigsten zentralen politischen Instanz im staatlichen System der DDRund bestimmte Maßgeblich die staatliche Entscheidungstätigkeit durch Ausübung der Regierungsfunktion." (DDR-Handbuch, Köln 1985). | Der Staatsrat wurde mit der Absicht gegründet, "eine bessere Anleitung der Tätigkeit des [[Staatsapparat]]es gemäß den Beschlüssen der [[SED]] zu ermöglichen, Er entwickelte sich zwischen 1963 und 1970 zur wichtigsten zentralen politischen Instanz im staatlichen System der DDR und bestimmte Maßgeblich die staatliche Entscheidungstätigkeit durch Ausübung der Regierungsfunktion." (DDR-Handbuch, Köln 1985). | |
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*Die [[Verfassung]] der DDR von 1968 i.d.F. vom 7.10.1974 nannte als Aufgaben des Staatsrates u.a.: | *Die [[Verfassung]] der DDR von 1968 i.d.F. vom 07.10.1974 nannte als Aufgaben des Staatsrates u.a.: | |
Absatz 10 | Absatz 11 | |
Die Übernahme des Amtes des Vorsitzenden des Staatsrtes durch den '''[[Generalsekretär der SED]]''', [[Erich Honecker]] im Herbst [[1976]] entsprach dem sowjetischen Vorbild, ein Machtzuwachs war damit nicht mehr verbunden. | Die Übernahme des Amtes des Vorsitzenden des Staatsrates durch den '''[[Generalsekretär der SED]]''', [[Erich Honecker]] im Herbst [[1976]] entsprach dem sowjetischen Vorbild, dass der Parteichef auch den Staat international, völkerrechtlich vertritt, ein Machtzuwachs war damit nicht verbunden. | |
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Praktische Bedeutung erlangte der Staatsrat für die Bürger vor allem durch die bei ihm angesiedelte Eingabestelle, die zuletzt mit 200 Mitarbeitern arbeitete. Die Eingabenbearbeitung wurde durch das [[Eingabengesetz]] geregelt. Der Begriff der "Staatsratseingabe" wurde eine stehende Redewendung bei existenziellen Problemen wie der Wohnungszuteilung. | ||
*'''Staatsratsvorsitzende:''' | *'''Staatsratsvorsitzende:''' | |
Absatz 14 | Absatz 16 | |
**[[Erich Honecker]] ( - [[18. Oktober]] [[1989]]) | **[[Erich Honecker]] ([[1976]] - [[1989]]) | |
**[[Egon Krenz]] ( - [[6. Dezember]] [[1990]]) | **[[Egon Krenz]] (17. Oktober - 6. Dezember [[1989]]) | |
**[[Manfred Gerlach]] (LDPD) ( - März 1990) | **[[Manfred Gerlach]] (LDPD) (Dezember 1989 - März 1990) | |
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