Nationale Volksarmee

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Version 30
Die Nationale Volksarmee (NVA) war seit 1956 die Armee ? der DDR.

Die Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA) geschah mitten im kalten Krieg. Die BRD trat 1954 der NATO bei. Die Länder des sowjetischen Einflußbereichs schlossen am 14.Mai 1955 das Militärbündnis Warschauer Vertrag. Die DDR war Gründungsmitglied, hatte aber offiziell keine Streitkräfte. Die offizielle Gründung der NVA erfolgte am 18. Januar 1956 durch die Volkskammer: Sie verabschiedete das "Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums für Nationale Verteidigung".

Vorausgegangen war die geheime Bildung von Truppenteilen unter dem Namen Kasernierte Volkspolizei. Durch Übernahme dieser Truppen war eine sofortige Stärke von über 100.000 Soldaten herstellbar. Am 1. März 1956 sollten alle Bereiche der NVA arbeitsfähig sein. Dieser Tag wurde ab 1957 als "Tag der Nationalen Volksarmee" begangen.

Formal war die NVA zunächst eine Freiwilligenarmee, obwohl politischer und gesellschaftlicher Druck auf junge Männer ausgeübt wurde. Ab Januar 1962 wurde dann in der DDR die Wehrpflicht eingeführt.

Die DDR (und damit die NVA) akzeptierten den militärischen Führungsanspruch der Sowjetunion. Nach deren Vorbild und mit deren Beratung wurde die NVA strukturiert und aufgebaut. Ein wesentlicher Bestandteil war der politisch-ideologische Überbau: Politoffizier ?e gab es bis auf die Ebene "Kompanie/Batterie". Politunterricht ? für alle Armeeangehörigen war regelmäßige Pflichtveranstaltung. Die SED hatte durch ihre "Politische Hauptverwaltung" (PHV) in der Armee ihre führende Rolle gesichert.

1990 wurde die NVA in die Bundeswehr ? integriert.

Die NVA gliederte sich in die Teilstreitkräfte

Das Ministerium für Nationale Verteidigung - MfNV hatte seinen Sitz in Strausberg bei Berlin. Für die Landstreitkräfte der NVA war die DDR in zwei Militärbezirke unterteilt: Den MB-III und den MB-V. Im so genannten Verteidigungsfall (Krieg) wären die Truppen verschiedenen Armeen des Warschauer Vertrag unterstellt worden. Die Führung des Krieges wäre durch das Vereinte Oberkommando ? (VOK) des Warschauer Vertrages erfolgt. Auch die in der DDR stationierten sowjetischen Truppen (GSSD/WGT) wären dem VOK unterstellt worden und hätten gegebenenfalls gemeinsam mit Truppen der NVA gehandelt. Eine eigenständige (souveräne) Kriegplanung hatte die DDR nie.

Die NVA führte nie einen Krieg. Auch 1968 kam es zu keinem Einsatz von Truppen der NVA auf dem Gebiet der CSSR (Prager Frühling ?). Lediglich ein Vorauskommando der Nachrichtentruppe wurde vom Gefechtsstand des VOK ? Liegnitz (Legnitza/Polen) zum Gefechtsstand des VOK Milowitze (CSSR) verlegt. Gleichzeitig befanden sich Truppen der NVA in den Bereitstellungsräumen auf dem Gebiet der DDR, kamen aber nicht in der CSSR zum Einsatz.

Siehe auch:

Bücher






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