Das Preissystem war in der DDR, wie in allen anderen sozialistischen Ländern ein zentral gesteuertes Instrument der staatlichen Wirtschaftsführung ? und Preispolitik ?. Die Preis ?e waren Gegenstand der zentralen Planung ? und wurden deshalb auch durch staatliche Instanzen und nicht durch die Erzeuger und Händler festgelegt.
Auf allen im Einzelhandel erhältlichen Erzeugnissen war der Endverbraucherpreis ausgewiesen (EVP, siehe dort).
Ausnahmen bestanden bei Exquisit und Delikat, bei diesen Luxusgeschäften wurde die gesetzliche Preisbindung außer Kraft gesetzt.
Für die Erzeuger wichtiger war der Industrieabgabepreis ? IAP, der für die Verrechnung mit den Lieferanten und - seltener - für die Plan ?erfüllung galt.
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