Preissystem

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

Das Preissystem war in der DDR, wie in allen anderen sozialistischen Ländern ein zentral gesteuertes Instrument der staatlichen Wirtschaftsführung ? und Preispolitik ?. Wenngleich die Preis ?e von den zentralen staatlichen Stellen kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert wurden, war für deren Ermittlung zunächst der Hersteller/Importeur zuständig. Lediglich die Händler (privat, staatlich HO oder genossenschaftlich Konsum, BHG) hatten keinen Einfluss. Wer ein Produkt in den Handel bringen wollte, hatte auf einem so genannten Preiskarteiblatt den Endverbraucherpreis zu ermitteln. Das war insofern einfach, da sowohl für Material (Rohstoffe, Halbzeuge, usw.) als auch Handelsspannen und für Transportkosten feste Preise vorlagen und "nur" die Arbeitskosten einzubringen waren. Die staatliche Preiskontrollkommission bestätigte diesen Preis bei geringer volkswirtschaftlicher Bedeutung, legte ihn politisch motiviert extrem niedrig fest (Grundnahrungsmittel, Waren des Grundbedarfs) oder erhöhte ihn willkürlich zur "Kaufkraftabschöpfung" (bei "Luxusgütern" und NSW-Importen).

Auf allen im Einzelhandel erhältlichen Erzeugnissen war der Endverbraucherpreis ? (EVP) ausgewiesen und galt republikweit. Bei Erzeugnissen aus Kunststoff oder Blech konnte er deshalb schon bei der Herstellung dauerhaft angebracht, bei Holzwaren eingebrannt werden und ist noch heute deulich erkennbar.

Für die Erzeuger wichtiger war der Industrieabgabepreis ? (IAP), der für die Verrechnung mit den Lieferanten und -seltener- für die Planerfüllung ? galt.






Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.