Absatz 1 | Absatz 1 | |
Das '''Preissystem''' war in der DDR, wie in allen anderen sozialistischen Ländern ein zentral gesteuertes Instrument der staatlichen [[Wirtschaftsführung]] und [[Preispolitik]]. Die [[Preis]]e waren Gegenstand der zentralen [[Planung]] und wurden deshalb auch durch staatliche Instanzen und nicht durch die Erzeuger und Händler festgelegt. | Das '''Preissystem''' war in der DDR, wie in allen anderen sozialistischen Ländern ein zentral gesteuertes Instrument der staatlichen [[Wirtschaftsführung]] und [[Preispolitik]]. Wenngleich die [[Preis]]e von den zentralen staatlichen Stellen kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert wurden, war für deren Ermittlung zunächst der Hersteller/Importeur zuständig. Lediglich die Händler (privat, staatlich [[HO]] oder genossenschaftlich [[Konsum]], [[BHG]]) hatten keinen Einfluss. Wer ein Produkt in den Handel bringen wollte, hatte auf einem so genannten Preiskarteiblatt den Endverbraucherpreis zu ermitteln. Das war insofern einfach, da sowohl für Material (Rohstoffe, Halbzeuge, usw.) als auch Handelsspannen und für Transportkosten feste Preise vorlagen und "nur" die Arbeitskosten einzubringen waren. Die staatliche Preiskontrollkommission bestätigte diesen Preis bei geringer volkswirtschaftlicher Bedeutung, legte ihn politisch motiviert extrem niedrig fest (Grundnahrungsmittel, Waren des Grundbedarfs) oder erhöhte ihn willkürlich zur "Kaufkraftabschöpfung" (bei "Luxusgütern" und NSW-Importen). | |
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Auf allen im [[Einzelhandel]] erhältlichen Erzeugnissen war der [[Endverbraucherpreis]] ([[EVP]] ausgewiesen. | Auf allen im [[Einzelhandel]] erhältlichen Erzeugnissen war der [[Endverbraucherpreis]] ([[EVP]]) ausgewiesen und galt republikweit. Bei Erzeugnissen aus Kunststoff oder Blech konnte er deshalb schon bei der Herstellung dauerhaft angebracht, bei Holzwaren eingebrannt werden und ist noch heute deulich erkennbar. | |
Ausnahmen bestanden bei [[Exquisit]] und [[Delikat]]: Bei diesen Ladengeschäften wurde die gesetzliche Preisbindung außer Kraft gesetzt. | ||
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